Publikation Neue Zürcher Zeitung vom 13.12.2000, Seite 46: Aus dem Bundesgericht |
|||
Affentheater ohne ÖffentlichkeitEMRK-widriges Vorgehen beim Entzug des Anwaltspatentsfel. Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde des Zürcher Anwalts Edmund Schönenberger gutgeheissen, über den wegen unzulässiger Kritik an Justiz und Gegenpartei ein dreimonatiger Patententzug und eine Busse von 1000 Franken verhängt worden war.
Laut dem in Lausanne hinter verschossenen Türen beratenen und gefällten Urteil verstiess das Verfahren mangels öffentlicher Gerichtsverhandlung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 6).
Im Ergebnis droht das Ganze indes zum Hornberger Schiessen zu werden, weil Schönenberger inzwischen längst wieder praktizieren darf und sich der neue Entscheid des Obergerichts nur noch auf Busse und Verfahrenskosten auswirken kann. Dennoch beziehen sich Ausdrücke wie «reines Affentheater» oder «ungeniessbarer juristischer Wurstsalat» keineswegs auf das Verfahren um den befristeten Patententzug, sondern sie stehen vielmehr am Anfang desselben. Denn mit solchen Begriffen hatte Rechtsanwalt Schönenberger in einer Eingabe an die I. Zivilkammer des Zürcher Obergerichts gegen «vereinigte habsburgische und alpengermanische Plutokratien» vom Leder gezogen, nachdem österreichische Behörden von seiner Mandantin die Ablieferung der Erbschaft ihrer in einer psychiatrischen Klinik verstorbenen Mutter verlangten, um deren Behandlungskosten zu decken.
Auf eine Anzeige des Kammerpräsidenten hin beschloss dann die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte die erwähnten Disziplinarmassnahmen. Das Obergericht wies den dagegen gerichteten Rekurs ab.
Laut dem Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts gelten derartige Disziplinarverfahren, die zu einem Entzug der Berufsbewilligung führen können, als zivilrechtliche Streitigkeiten im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Gemassregelte hat daher Anspruch darauf, seine Sache öffentlich einem unabhängigen Gericht vorzutragen. Die kantonale Aufsichtskommission hielt in der Angelegenheit Schönenberger wohl eine öffentliche Verhandlung ab (NZZ 5. 11. 99), doch ist sie aus Sicht des Bundesgerichts kein unabhängiges Gericht.
Und das Obergericht, welches fraglos eine gerichtliche Behörde ist, hörte den disziplinierten Anwalt nicht öffentlich an, obwohl er darum ersucht hatte.
Urteil 2P.59/2000 vom 20. 9. 00 - BGE-Publikation vorgesehen
|
|||
|
|||
.Links: |
|||
. Neue Zürcher Zeitung NZZ [schweizer Tageszeitung] (www.nzz.ch) . Schönenberger Edmund, Rechtsanwalt (www.swiss-scandals.org/demokratie) . Riklin Franz, Professor für Strafrecht (www.swiss-scandals.org/riklin) . Zihlmann Peter, Rechtsanwalt (www.swiss-scandals.org/zihlmann)
|
|||
.Comments: |
|||
Der Geist der Scheinheiligkeit und Verlogenheit trieft aus allen Poren der "Justiz" dieses Landes Schweiz |
|||
|
|
|
|